Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Einleitende Bestimmungen
  1. Die Gesellschaft MONT-ALU, s. r. o. wird für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verkauf (nachfolgend „AGB") als „Verkäufer“ bezeichnet, der Vertragspartner wird für die Zwecke dieser AGB als „Käufer“ bezeichnet. Für die Zwecke dieser AGB und des dazugehörigen Vertrages werden die Bezeichnungen „Verkäufer“, „Käufer“, „Kaufvertrag“ oder „Vertrag“ auch dann verwendet, wenn z. B. ein Werkvertrag oder ein anderer ähnlicher Vertrag geschlossen wird, in dem die Gesellschaft MONT-ALU, s. r. o. als Verkäufer, Auftragnehmer oder in einer sonstigen Rolle des leistenden Vertragspartners auftritt; die Bestimmungen dieser AGB finden auf ein solches Verhältnis entsprechend Anwendung.
  2. Lieferungen von Produkten, Dienstleistungen (nachfolgend zusammen „Produkte“), Angebote und sonstige rechtsgeschäftliche Verhandlungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde; diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ist der Kaufvertrag nicht in Schriftform abgeschlossen, gelten diese AGB als Bestandteil des mündlich geschlossenen Kaufvertrags.
  3. Diese AGB gelten für alle Geschäftsunterlagen des Verkäufers, d. h. auch für dessen Angebot, Auftragsbestätigung usw.
  4. Spätestens mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer (Vertragsabschluss) oder mit der Leistungserbringung (Produkte bzw. Dienstleistungen) gelten diese AGB als angenommen.
  5. Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden auf die durch diese AGB geregelten Vertragsverhältnisse keine Anwendung, es sei denn, dies wird im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart.
  6. Mündliche oder schriftliche Erklärungen, Garantien, Verhandlungen, Gewinnspiele, Absichtserklärungen und Geschäftspraktiken, die nicht ausdrücklich genannt oder durch ausdrückliche Bezugnahme in den Vertrag bzw. in diese AGB aufgenommen wurden, sind für keine Vertragspartei bindend. Die Vertragsparteien erklären, dass im Rechtsverkehr keine allgemeinen oder branchenspezifischen Handelsbräuche berücksichtigt werden und dass Handelsbräuche keinen Vorrang vor nicht zwingenden Vorschriften des Handels-/Zivilrechts haben; solche Vorschriften finden erst Anwendung, wenn das Handels-/Zivilrecht die betreffende Situation nicht regelt.
  7. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass diese AGB für eine breite Palette von Geschäftsbeziehungen des Verkäufers gelten - für Kaufverträge, Werkverträge und unbenannte Verträge. Aus diesem Grund enthalten sie auch einzelne Artikel und Punkte, die auf ein konkretes Rechtsverhältnis nicht ausdrücklich anwendbar sind. Dies bedeutet jedoch keinesfalls Unverständlichkeit oder Unbestimmtheit bzw. aus sonstigen Gründen eine Unwirksamkeit dieser AGB oder einzelner Bestimmungen.
  8. Diese AGB gelten ebenfalls für Leistungen im Einzelhandel an natürliche Personen, die keine Unternehmer sind; in diesem Fall finden die AGB entsprechende Anwendung.
II. Angebote, Bestellungen, Verträge
  1. Die Angebote des Verkäufers - einschließlich Angaben zu Maßen, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und sonstigen Leistungsparametern - sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Als Bestellung kann jede Willenserklärung des Käufers gelten, insbesondere schriftlich, per E-Mail oder Fax, aber auch mündlich.
  3. Der Verkäufer bevorzugt Bestellungen auf seinen Bestellformularen oder über seinen E‑Shop. Die Bestellung muss die Art der geforderten Leistung, deren Menge sowie den Liefertermin eindeutig erkennen lassen.
  4. Gibt der Käufer in der Bestellung seine USt-IdNr. nicht an, werden die Waren/Produkte mit Rechnung geliefert und der Rechnungsbetrag enthält die Umsatzsteuer.
  5. Der Vertrag kommt zustande, sobald Einigkeit zwischen dem Angebot auf Vertragsabschluss (Bestellung bzw. Anfrage) und dessen Annahme besteht. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt: Die Annahme muss vorbehaltlos erfolgen. Ändert die Annahme das Angebot (auch nur unwesentlich), handelt es sich um ein neues Angebot, das von der anderen Vertragspartei angenommen werden muss. Erfolgt keine ausdrückliche Annahme, wird der Vertrag dennoch als geschlossen betrachtet, wenn die Leistung gemäß dem vorherigen (ursprünglichen) Angebot erbracht wird, als ob die Annahme nicht vom Angebot abgewichen wäre.
III. Preise
  1. Für die Preise der Produkte und Dienstleistungen gelten die Preise aus der aktuellen Preisliste des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Die Preise verstehen sich ohne Montage und ohne Umsatzsteuer (USt); die USt wird nach dem am Liefertag gültigen Steuersatz berechnet, sofern nichts anderes bestimmt ist. Transporte mit Fahrzeugen des Verkäufers sowie Paket-/Kurierdienste (DPD usw.) sind im Listenpreis nicht enthalten.
  3. Stichtag für die Gültigkeit des aktuellen Listenpreises ist der Tag der Auftragsbestätigung.
IV. Zahlungsbedingungen
  1. Der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung entsteht mit der Lieferung der Produkte/Waren an den Käufer bzw. mit der Übergabe der Produkte/Waren an den Käufer, sofern der Vertrag dem Verkäufer eine Montagepflicht auferlegt.
  2. Wird der Vertrag mit einem neuen Käufer geschlossen, ist der Verkäufer berechtigt, eine Anzahlung bis zu 100 % des vereinbarten Preises zu verlangen; der Käufer ist verpflichtet, diese Anzahlung zu leisten. Während des Verzugs des Käufers mit der Anzahlung befindet sich der Verkäufer nicht im Leistungsverzug; die Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Bei einem Verzug des Käufers mit der Anzahlung von mehr als 30 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, in begründeten Fällen eine Sicherung seiner Forderungen gegen den Käufer in handelsüblichen Formen zu verlangen, insbesondere eine Bankgarantie; diese Anforderung wird stets im schriftlich geschlossenen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgehalten. Wird diese Anforderung vom Käufer nicht akzeptiert, kommt kein Kaufvertrag zustande.
  4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  5. Rechnungen erfüllen die Anforderungen an Steuerbelege. Nur wenn eine Rechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale nicht enthält, ist der Käufer berechtigt, sie innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang an den Verkäufer zurückzusenden; in diesem Fall beginnt die Fälligkeit mit dem Zugang der berichtigten Rechnung. Erfolgt die Rücksendung nach Ablauf dieser Frist, bleibt der ursprüngliche Fälligkeitstermin bestehen.
  6. Eine Zahlung gilt mit Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Konto des Verkäufers oder mit Barzahlung als geleistet. Der Käufer trägt alle mit der Zahlung verbundenen Kosten und hat die Zahlung so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Fälligkeit eingehalten wird.
  7. Bei Zahlungsverzug des Käufers mit einem fälligen Preisanteil oder einer sonstigen Geldverbindlichkeit gilt:
    (i) Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags je angefangenem Verzugstag zu verlangen;
    (ii) der Verkäufer ist berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen, bis die betreffende ausstehende Zahlung beglichen ist; der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle daraus entstehenden Schäden, Kosten und Aufwendungen zu ersetzen; der Verkäufer ist berechtigt, alle seine Leistungen aus sämtlichen wechselseitigen Geschäftsbeziehungen zum Käufer auszusetzen;
    (iii) zahlt der Käufer den vereinbarten Preis oder einen Teil davon nicht binnen 30 Kalendertagen nach Fälligkeit, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Verkäufer alle entstandenen Schäden, Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.
V. Lieferbedingungen, Verpackung, Gefahrenübergang
  1. Lieferungen von Produkten/Waren innerhalb der Slowakischen Republik erfolgen mit Fahrzeugen des Verkäufers gemäß Touren- und Routenplanung oder per öffentlichem Transportdienst (DPD usw.), sofern nicht anders vereinbart.
  2. Sichert der Verkäufer den Transport, dient die Rechnung - sofern kein gesonderter Lieferschein ausgestellt wird - auch als Lieferschein. Der Käufer ist verpflichtet, den Empfang der Produkte/Waren auf der Rechnung oder dem Lieferschein zu bestätigen; andernfalls ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Produkte/Waren zu übergeben, und der Transport gilt als aus Gründen auf Seiten des Käufers gescheitert.
  3. Bei Lieferung über einen öffentlichen Transportdienst erfüllt der Verkäufer seine Lieferung mit der Übergabe der Produkte/Waren an diesen Frachtführer.
  4. Liefertermine bei Lieferung mit Fahrzeugen des Verkäufers im Rahmen eines Tourenplans ergeben sich aus dem Tourenplan des Verkäufers. Für Lieferfristen gilt eine Toleranz von +/- 7 Tagen, sofern die Vertragsparteien keine andere Abweichung vereinbaren. Der Liefertermin wird stets zugunsten des Verkäufers festgelegt, d. h. der Käufer hat auch eine vor dem vereinbarten Termin liegende Lieferung zu akzeptieren.
  5. Bei Auslieferung mit Fahrzeugen des Verkäufers trägt der Verkäufer das Versandrisiko; in allen anderen Fällen trägt der Käufer das Risiko. Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind zur Wahrung der Ansprüche des Käufers bei der Übernahme unverzüglich schriftlich auf dem Liefer- oder Frachtbrief zu vermerken; verdeckte Schäden sind dem Verkäufer schriftlich spätestens innerhalb der Fristen zur Geltendmachung von Mängeln anzuzeigen.
  6. Verlangt der Käufer eine Lieferung außerhalb des regulären Tourenplans bzw. per öffentlichem Transportdienst (DPD usw.), berechnet der Verkäufer die Transportkosten gemäß der aktuellen Transportpreisliste.
  7. Die Art der Verpackung entspricht der Beschaffenheit der Ware und der Entfernung des Lieferortes. Standardverpackungsmaterialien sind PVC‑Folie, Sack, Wellpappe. Der Verkäufer behält sich Änderungen der Verpackungsart vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Verpackungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen; der Käufer gilt als deren „Erzeuger“. Ist die Verpackung vom Verkäufer ausdrücklich als „Mehrweg“ gekennzeichnet, hat der Käufer sie binnen 10 Tagen nach Übernahme der Produkte/Waren zurückzugeben, andernfalls hat er deren Preis zu erstatten.
  8. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte/Waren bzw. die Dienstleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme zu prüfen; spätestens bei der Prüfung ist er berechtigt, offensichtliche Mängel zu reklamieren. Wird der Transport durch MONT-ALU (d. h. direkt durch den Verkäufer) oder durch einen der folgenden Frachtführer: ................................. und andere sichergestellt, verlängert sich die Frist zur Durchführung der Prüfung auf 5 Tage. Erfolgt keine Rüge offensichtlicher Mängel innerhalb dieser Frist, erlöschen Ansprüche aus Mängeln, die entgegen dieser AGB geltend gemacht werden. Weitere Fristen ergeben sich aus der gültigen Reklamationsordnung. Ist die Außenverpackung der Bestellung/Sendung offensichtlich beschädigt, hat der Käufer unverzüglich einen Vorbehalt in den Transportdokumenten zu vermerken und Fotodokumentation zu erstellen - unabhängig von der Transportart (Tourenlieferung, externer Transport, öffentliche Transportdienste).
  9. Wird die Lieferung an den Käufer durch den Käufer oder den von ihm beauftragten Frachtführer vereitelt, ändert sich die Lieferklausel automatisch auf EXW Sitz des Verkäufers gemäß INCOTERMS 2020; der Käufer hat dem Verkäufer vergebliche Transportkosten und weitere entstandene Schäden zu ersetzen. Die Produkte/Waren gelten in dem Moment als geliefert, in dem der Käufer deren Übernahme verweigert oder die Übergabe vereitelt.
  10. Der Verkäufer ist berechtigt, auch Teillieferungen vorzunehmen; der Käufer ist verpflichtet, diese anzunehmen und die dafür anfallende Zahlung zu leisten.
VI. Nichtabnahme von Produkten/Waren
  1. Nimmt der Käufer die Lieferung der Produkte/Waren nicht zum vereinbarten Termin ab, hat er eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Tag vom Preis der nicht abgenommenen Ware/Produkte für jeden angefangenen Verzugstag zu zahlen; sonstige Ansprüche des Verkäufers (z. B. Schadensersatz) bleiben unberührt.
  2. Bei einem Abnahmeverzug von mehr als 10 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits entstandene Ansprüche (z. B. Vertragsstrafe) bleiben unberührt.
  3. Nimmt der Käufer die Produkte/Waren nicht ab, berührt dies nicht den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, da der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat.
  4. Lehnt der Käufer nach dem Aufmaß aus irgendeinem Grund die Auftragserfüllung ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Vermessungskosten von der Anzahlung abzuziehen; den Rest erstattet der Verkäufer dem Käufer unverzüglich.
VII. Montage
  1. Umfasst der Vertrag auch die Montage der Produkte/Waren oder von Teilen davon, gilt dieser Abschnitt der AGB entsprechend.
  2. Der Käufer hat den Montageort (nachfolgend „Baustelle“) zu übergeben. Die Baustelle muss bei Übergabe an den Verkäufer frei von Rechten und Lasten Dritter sein und zur Durchführung der Arbeiten - d. h. der Montage - geeignet.
  3. Bei unbefugten Eingriffen in die Baustelle oder sonstigen Behinderungen der Montage durch Dritte oder den Käufer verlängert sich die Leistungsfrist angemessen; der Verkäufer hat Anspruch auf Ersatz aller dadurch verursachten Schäden.
  4. Der Käufer hat sicherzustellen, dass Unbefugten, insbesondere Kindern, der Zutritt zur Baustelle verwehrt ist; bei Verstoß haftet der Käufer für Personenschäden sowie für Sachschäden am eigenen Vermögen, am Vermögen des Verkäufers und an dem Dritter.
  5. Verbrauchter Strom, Wasser, Abwasser und weitere Medien gehen zu Lasten des Käufers.
  6. Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen die erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße und vollständige Montage erforderlich sind, und die Zusammenarbeit bei den betreffenden Arbeiten sicherzustellen.
  7. Sind die Anweisungen des Käufers zur Montage oder vom Käufer übernommene Dinge für die Montage ungeeignet, ist der Verkäufer berechtigt, die Montagearbeiten zu unterbrechen und - nach Hinweis an den Käufer - entweder gemäß dessen schriftlich bestätigten Anweisungen unter Hinweis auf die möglichen Folgen fortzufahren oder eine andere geeignete Vorgehensweise bzw. andere geeignete Mittel zu verwenden.
  8. Der Käufer ist ohne vorherige Vereinbarung mit dem Verkäufer nicht berechtigt, das nicht übergebene Werk oder einen nicht übergebenen Werkteil zu nutzen. Eine Vereinbarung über die Nutzung eines nicht übergebenen Werkteils bedarf der Schriftform und der Unterschrift der zur Unterzeichnung dieses Vertrages bzw. seiner Änderungen berechtigten Personen. Nutzt der Käufer das Werk nach der Montage, gilt es als ordnungsgemäß fertiggestellt und übergeben.
  9. Bei Montage der Produkte/Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Zahlung nach Übergabe der Produkte/Waren an den Käufer, sofern diese AGB nichts anderes vorsehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Abnahme nach erfolgter Montage zu verweigern, auch wenn geringe Mängel oder Restarbeiten vorliegen, die die Nutzung nicht hindern. Die Bestimmungen über Lieferung und Abnahme gelten entsprechend.
VIII. Mängel und Gewährleistung
  1. Produkte/Waren werden in Standardqualität geliefert, sofern nicht anders vereinbart. Für den ordnungsgemäßen Betrieb ist eine fachgerechte Montage gemäß Montageanleitung erforderlich.
  2. Für Mängel und Gewährleistung gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Zivilrechts. Stellt der Käufer an den vom Verkäufer gelieferten Produkten/Waren einen Mangel fest, ist er berechtigt, diesen beim Verkäufer zu reklamieren.
  3. Der Verkäufer haftet für Mängel, die die Produkte/Waren bzw. die Dienstleistung im Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer aufweisen, sowie für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist nach der Übernahme auftreten. Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, entgegen der Gebrauchsanweisung oder durch den Käufer bzw. Dritte verursacht wurden. Der Verkäufer haftet ebenfalls nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Montage entstanden sind.
  4. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen (Farbe, Gewicht, Ausführung, Design) berechtigen nicht zur Reklamation.
  5. Offensichtliche und bei Prüfung feststellbare Mängel sind vom Käufer unmittelbar bei Übernahme bzw. Prüfung zu rügen, andernfalls erlöschen die Mängelrechte. Bei Übernahme von einem Frachtführer sind Mängel im Lieferschein zu vermerken und vom Frachtführer zu bestätigen, andernfalls erlöschen die Mängelrechte. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen 7 Tagen anzuzeigen. Nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen erlischt die Haftung des Verkäufers für Mängel. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und die Mängelbeschreibung, deren Erscheinungsform, die zugehörige Bestellung/Lieferung und sonstige wesentliche Umstände zu enthalten. Mit Absendung der schriftlichen Reklamation entsteht das Recht des Käufers auf unentgeltliche Mangelbeseitigung. Fehlen erforderliche Angaben, verlängert sich die Frist zur Bearbeitung der Reklamation um die Zeit bis zur Nachreichung.
  6. Sofern vom Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich eine längere Gewährleistungsfrist eingeräumt wird, beträgt diese 24 Monate.
  7. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung der Produkte/Waren bzw. der Dienstleistung an den Käufer (Vertragspartner, nicht Endkunde).
  8. Bei berechtigter Reklamation beseitigt der Verkäufer die Mängel durch Reparatur oder Ersatzlieferung auf eigene Kosten. Befinden sich die Waren an einem anderen Ort als dem Lieferort, trägt der Käufer bei berechtigter Reklamation die Mehrkosten des Transports an den neuen Ort. Ist die Mängelbeseitigung unmöglich oder erklärt der Verkäufer deren Unmöglichkeit, hat der Käufer Anspruch auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises.
  9. Ansprüche des Käufers, die über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehen - insbesondere Schadensersatz einschließlich entgangenem Gewinn oder sonstiger Vermögensschäden des Käufers - sind ausgeschlossen.
  10. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Frist zur Bearbeitung der Reklamation 30 Tage; in begründeten Fällen kann der Verkäufer diese Frist verlängern.
  11. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung im Verzug, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, das Reklamationsverfahren einzuleiten; die Frist zur Bearbeitung beginnt erst mit Zahlung des gesamten Kaufpreises. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Käufer nicht berechtigt ist, aufgrund von Mängeln oder sonstigen behaupteten Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten.
  12. Der Verkäufer behält sich vor, den Mangel am Montageort zu prüfen; wird ihm dies nicht ermöglicht, ist er berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen.
  13. Erfolgt die Reklamationsbearbeitung durch Austausch mangelhafter Ware gegen mangelfreie, beginnt für die neue Ware keine neue Gewährleistungsfrist. Bei Austausch wird die Zeit vom Eingang der Reklamation bis zur Übernahmepflicht des Käufers nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet; Gleiches gilt bei Reparaturen bis zur Übernahme der nachgebesserten Leistung.
  14. Wird die Reklamation durch Austausch mangelhafter Ware erledigt, ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware binnen 1 Woche an den Verkäufer zur Prüfung der Berechtigung der Reklamation zurückzugeben; andernfalls wird die Ware dem Käufer in Rechnung gestellt.
  15. Der Verkäufer ist berechtigt, die Beschreibung der reklamierten Mängel in Form eines Gutachtens eines vereidigten Sachverständigen oder eines Gutachterunternehmens zu verlangen bzw. durch Vorlage eines Musterstücks der mangelhaften Ware/Produkte; wird die Reklamation anerkannt, erstattet der Verkäufer dem Käufer die Kosten des Gutachtens.
  16. Bei Feststellung von Mängeln ist der Käufer dennoch verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen; etwaige Ansprüche aus Mängeln werden nachträglich geregelt.
  17. Einzelheiten des Reklamationsverfahrens sind in der „Reklamationsordnung“ des Verkäufers geregelt, die auf der Website des Verkäufers veröffentlicht ist. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass - soweit diese AGB auf vertragliche Bestimmungen Anwendung finden - deren Regelungen Vorrang vor der Reklamationsordnung haben.
  18. Jegliches Glasbrechen (ohne offensichtliche Ursache durch den Glashersteller) - Klima- oder Thermoschock, lokale mechanische Brüche usw. - stellt keinen Reklamationsgrund gegenüber dem Hersteller/Händler von Glas oder Isolierglas dar. Der Eigentümer oder Nutzer des Objekts hat den Austausch des Glases auf eigene Kosten sicherzustellen.
IX. Sonstige Bestimmungen
  1. Der Käufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, Forderungen gegen den Anspruch auf Zahlung der Gegenleistung aufzurechnen.
  2. Das Eigentum an den dem Käufer gelieferten Produkten/Waren geht erst mit vollständiger Zahlung des Preises auf den Käufer über. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass ein Eigentumsvorbehalt nur zwischen ihnen wirkt. Verlangt der Verkäufer eine gegenüber jedermann wirkende Sicherung, leistet der Käufer die erforderliche Mitwirkung. Gleiches gilt, wenn sich Produkte, an denen der Käufer noch kein Eigentum hat, in einem Staat befinden, der weitere Anforderungen an die Wirksamkeit eines Eigentumsvorbehalts stellt.
  3. Bei Forderungen in Fremdwährung ist der Verkäufer berechtigt, eine „feste Wechselkursklausel“ zu verwenden; maßgeblich ist der Kurs der Nationalbank der Slowakei in Bezug auf die Zahlungswährung am Tag des Vertragsschlusses. Sicherungswährung ist EUR, bei deren Nichtbestehen USD, JPY, CHF - in dieser Reihenfolge.
  4. Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer dem Käufer geschäftliche Mitteilungen an dessen elektronische Adresse sendet. Dem Käufer ist bewusst, dass er diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
  5. Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Vertrag nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit oder im Rahmen der selbständigen Ausübung ihres Berufs schließt und erfüllt (nachfolgend „Verbraucher“), sind die Bestimmungen dieser AGB so auszulegen, dass der Schutz, der dem Verbraucher durch zwingende Vorschriften des maßgeblichen Rechts gewährt wird, nicht verringert wird. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Verkäufers oder im Fernabsatz geschlossenen Kaufverträgen (außer bei ausdrücklicher Einladung des Verkäufers) ist der Verbraucher berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss - bzw. 14 Tagen, wenn bereits geleistet wurde - vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Die Parteien vereinbaren, dass der insgesamt vorhersehbare Schaden (direkt und indirekt, einschließlich Schäden bei Kunden des Käufers), der dem Käufer bei der Vertragserfüllung durch eine oder mehrere Pflichtverletzungen des Verkäufers entstehen kann, höchstens den Vertragspreis erreicht; die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer darf 100 % des Vertragspreises ohne USt nicht überschreiten. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
  7. Ungeachtet sonstiger Vertrags- oder AGB-Bestimmungen ist der Anspruch des Käufers auf Vertragsstrafe das einzige und ausschließliche Rechtsmittel, und zugleich die einzige und ausschließliche Pflicht des Verkäufers bei Verletzung der durch die Vertragsstrafe gesicherten Pflicht. Fälle höherer Gewalt schließen die Anwendung von Vertragsstrafen aus.
  8. Mit dem Rücktritt erlischt der Vertrag. Durch den Rücktritt oder eine andere Beendigung des Vertrages erlöschen jedoch nicht:
    (i) Ansprüche auf Schadensersatz wegen Vertragsverletzung;
    (ii) Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Verzugszinsen;
    (iii) Geldforderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag;
    (iv) Regelungen zur Haftungsbegrenzung;
    (v) Regelungen zur Rechtswahl und Streitbeilegung;
    (vi) Regelungen, die die Rechtsverhältnisse der Parteien nach Vertragsbeendigung betreffen, d. h. dieser Abschnitt der AGB;
    (vii) Regelungen zu Rechten und Pflichten, die ihrer Natur nach auch nach Vertragsende fortwirken.
  9. Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt ist, Produkte/Waren oder andere im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erlangte Sachen zurückzubehalten (Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts).
  10. Eine Vertragspartei haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie nachweist, dass diese Nichterfüllung durch ein Hindernis verursacht wurde, das außerhalb ihres Willens lag und mit dem vernünftigerweise nicht zu rechnen war, oder dessen Folgen nicht abgewendet oder überwunden werden konnten (nachfolgend „höhere Gewalt“). Wird die Nichterfüllung durch einen Dritten verursacht, den die Partei mit der Erfüllung der gesamten vertraglichen Verpflichtung oder eines Teils davon beauftragt hat oder dessen Tätigkeit für die Erfüllung wesentlich ist (z. B. Materiallieferant, Bank), ist die Haftung ausgeschlossen, wenn höhere Gewalt diesen Dritten betrifft. Der Haftungsausschluss gilt für die Dauer des Hindernisses. Die Partei, die nicht erfüllt, hat die andere Partei innerhalb angemessener Frist über das Hindernis und dessen Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit zu informieren; andernfalls haftet sie für den daraus entstandenen Schaden.
  11. Vereinbaren Verkäufer und Käufer auf Wunsch des Käufers eine Änderung des Liefertermins, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die Kosten für die Einlagerung der Ware beim Verkäufer ab dem 14. Tag nach dem ursprünglichen Liefertermin in Höhe von 15 € je angefangenem m² Produkte/Waren und je Tag der Einlagerung zu erstatten. Zur Klarstellung: Diese Regelung berührt nicht die Anwendung der Vertragsstrafe für den Fall der Nichtabnahme (Abschnitt VI Ziff. 1 dieser AGB); diese Bestimmung gilt bei einer aufgrund von Umständen auf Seiten des Käufers vereinbarten Terminverschiebung.
X. Streitbeilegung
  1. Die auf dem Vertrag beruhenden Rechtsverhältnisse unterliegen dem slowakischen Recht. Nicht durch den Vertrag oder diese AGB geregelte Fragen richten sich insbesondere nach dem Zivilrecht.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Verträgen - sofern beide ihren Sitz in der Slowakischen Republik haben - wird, soweit gesetzlich zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Senica/Regionalgerichts Trnava vereinbart.
  3. Haben Verkäufer und Käufer ihren Sitz in unterschiedlichen Staaten, wird bei Vertragsschluss die Zuständigkeit des Gerichts zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten aus dem betreffenden Vertragsverhältnis vereinbart.
XI. Schlussbestimmungen
  1. Sofern der Vertrag oder diese AGB für bestimmte vertragliche Bestimmungen, Bedingungen oder Fristen nichts anderes vorsehen, sind Vertragsänderungen nur in Form eines schriftlichen, nummerierten und ordnungsgemäß datierten Nachtrags zulässig, der von den zur Vertretung der Parteien berechtigten Personen unterzeichnet ist.
  2. Diese Bestimmung lässt unberührt, dass der Verkäufer berechtigt ist, auf Grundlage eines vorherigen Antrags des Käufers einzelne Vertragsbedingungen (z. B. Lieferort, kleinere parameterbezogene Produktänderungen) ad hoc zu ändern - auch ohne Abschluss eines Nachtrags. Der Antrag des Käufers kann z. B. per E‑Mail, Fax usw. dokumentiert werden.
  3. Die Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB sind voneinander unabhängig. Erweist sich eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB nach dem maßgeblichen Recht als unzulässig, unwirksam oder undurchsetzbar, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, alle unzulässigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen durch zulässige, wirksame und durchsetzbare Bestimmungen zu ersetzen, deren Sinn und Zweck den ursprünglichen Regelungen möglichst nahekommt.
  4. Die einzelnen Versionen dieser AGB veröffentlicht der Verkäufer auf seiner Website unter Angabe des Veröffentlichungsdatums.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, die AGB jederzeit auf seiner Website zu ändern. Neu abgeschlossene Verträge unterliegen stets der aktuellen Fassung der AGB. Auf bereits geschlossene Verträge findet die neue Fassung Anwendung, wenn beide Parteien dem schriftlich zustimmen.
  6. Diese Fassung der AGB tritt am 01.09.2024 in Kraft.

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